AGB's der Garten und Grundstückspflege Gerlach






§ 1 Geltungsbereich


 


1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Garten und Grundstückspflege Gerlach, im Folgenden als Garten und Grundstückspflege Gerlach benannt, sitzend in der Wolfgang-Borchert-Straße 67 in 06126 Halle, gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Garten und Grundstückspflege Gerlach und dem Auftraggeber.


 


1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber auch dann, wenn auf die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen oder sonstige Einschränkungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Garten und Grundstückspflege Gerlach hat sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anstelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.



1.3 Sämtliche sonstigen Vereinbarungen, Erklärungen, Nebenabreden und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


 


1.4 Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrages gelten auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


 


1.5 Etwaige Widersprüche im Vertrag sollen zunächst einvernehmlich geklärt werden. Ansonsten gelten nacheinander:


· das Angebot, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),


· etwaige Besondere Vertragsbedingungen




§ 2 Angebote



2.1 Sämtliche Angebote, Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung und Leistung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Garten und Grundstückspflege Gerlach.



2.2 Der Verlauf von Versorgungsleitungen ist vor Baubeginn durch den Auftraggeber anzuzeigen.



2.3 Nur Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.




§ 3 Planungsleistung


 


3.1 Für Planungsleistungen wird grundsätzlich eine Vergütung (2,50 €/m², brutto) fällig, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Vergütung der Planungsleistung wird bei Nichterteilung des Auftrages zu 100% in Rechnung gestellt. Bei Erteilung des Auftrages des Auftrages werden 50% der Vergütung erlassen.


 


3.2 Der Auftraggeber darf sämtliche Unterlagen, wie bspw. Pläne, Leistungsbeschreibungen, etc. nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Garten und Grundstückspflege Gerlach vervielfältigen oder weitergeben. 


 



§ 4 Vertrag


 


4.1 Die Garten und Grundstückspflege Gerlach hält sich an abgegebene Angebote 6 Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung die Garten und Grundstückspflege Gerlach keinen Einfluss ausüben kann.


 


4.2 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit wird der Auftraggeber umgehend durch die Garten und Grundstückspflege Gerlach informiert.


 


4.3 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder


grobe Fahrlässigkeit seitens der Garten und Grundstückspflege Gerlach zurückzuführen ist.


 


4.4 Gerät die Garten und Grundstückspflege Gerlach mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Auftraggebers beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern die Garten und Grundstückspflege Gerlach den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.


 


4.5 Höhere Gewalt bei die Garten und Grundstückspflege Gerlach oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so wird die Garten und Grundstückspflege Gerlach von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei gestellt. In diesen Fällen kann der Auftraggeber Schadensersatz nicht geltend machen.


 


4.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z.B. durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit der Garten und Grundstückspflege Gerlach durchzuführen.


Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.



4.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden, spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Haftung auf den Auftraggeber über.



 


§ 5 Sicherheitsleistungen


 


5.1 Die Garten und Grundstückspflege Gerlach behält sich vor, bei Vertragsabschluss Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen, bis zu 40 % des Auftragsvolumens zu verlangen.


 


5.2 Erhält die Garten und Grundstückspflege Gerlach die Sicherheit nicht innerhalb der vereinbarten Frist (innerhalb von 14 Tagen), ist er berechtigt, seine Leistung bis zum Eingang der Sicherheit zu verweigern. Die Garten und Grundstückspflege Gerlach kann dem Auftraggeber zudem eine angemessene Nachfrist setzen und erklären, dass die Garten und Grundstückspflege Gerlach nach Ablauf dieser Nachfrist den Vertrag kündigen werde. Ist die Nachfrist fruchtlos verstrichen, ist die Garten und Grundstückspflege Gerlach berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wobei die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Garten und Grundstückspflege Gerlach zuvor von seinem Recht zur Arbeitseinstellung Gebrauch gemacht hat.




5.3 Die durch den Auftrag entstandenen Forderungen können an die abcfinance, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen abgetreten werden.




5.4 Unser Angebot ist freibleibend. 

Zusätzliche, im ursprünglichen Auftrag nicht enthaltene Leistungen sind zu vergüten. Diese sollen schriftlich vereinbart werden. Sollte sich spontan eine notwendige Leistung ergeben, die für die Garten und Grundstückspflege Gerlach erkennbar im Interesse des Auftraggebers liegt und eine Nachtragsvereinbarung aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen nicht möglich sein, sind diese Leistungen ebenfalls zu vergüten. Der Aufraggeber räumt der Garten und Grundstückspflege Gerlach insoweit einen verantwortungsvollen Entscheidungsspielraum ein. 




 


§ 6 Pflichten des Auftraggebers


 


6.1 Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann die Garten und Grundstückspflege Gerlach für


eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.


 


6.2 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann von der Garten und Grundstückspflege Gerlach in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Auftraggeber die Kosten für die Bereitstellung.


 


6.3 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen die Garten und Grundstückspflege Gerlach beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes


vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.



 


§ 7 Gewährleistung, Haftung


 


7.1 Für alle durch die Garten und Grundstückspflege Gerlach erstellten Bauwerke werden 5 Jahre Gewährleistung gegeben. (§ 634a BGB) Fälle höherer Gewalt wie Hochwasser, Feuer, Krieg etc. sind von der Gewährleistung ausgenommen.


 


7.2 Unter Umständen kann die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen, dies gilt insbesondere bei Aufbau auf durch Dritte erstellten Unterbau oder sonstige im Vorfeld erstellte Gewerke, die in Zusammenhang mit unseren Arbeiten stehen. Die Gewährleistungseinschränkung wird vor Arbeitsbeginn durch uns schriftlich mitgeteilt und gilt ab Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil.


 


7.3 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von der Garten und Grundstückspflege Gerlach keine Gewährleistung übernommen.


 


7.4 Für etwaige Mängel leistet die Garten und Grundstückspflege Gerlach nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern die Garten und Grundstückspflege Gerlach die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.


 


7.5 Eine Gewährleistung für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw. zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der Fertigstellungspflege gegebene Gewährleistung setzt die richtige Behandlung der Pflanzen durch den Auftraggeber außerhalb unserer Pflegeleistung voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.). Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost, Dürre, Schädlingsbefall etc. sind von der Gewährleistung ausgenommen, obgleich wir versuchen solche Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen Schädigungen durch den Auftraggeber erkennbar.



 


§ 8 Mängelbeseitigung


 


8.1 Fordert der Auftraggeber die Garten und Grundstückspflege Gerlach zur Mängelbeseitigung auf, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Garten und Grundstückspflege Gerlach den Zugang zum Objekt über vorhandene Zugangswege zu gestatten.


 


8.2 Befolgt die Garten und Grundstückspflege Gerlach eine Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung, kann die Garten und Grundstückspflege Gerlach vom Auftraggeber Ersatz der ihm entstandenen Aufwendungen verlangen, wenn der Auftraggeber der Garten und Grundstückspflege Gerlach den Zugang zum Objekt schuldhaft nicht gestattet.


 


8.3 Kommt die Garten und Grundstückspflege Gerlach einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach und stellt sich heraus, dass er den Mangel nicht zu verantworten hat, hat der Auftraggeber die von der Garten und Grundstückspflege Gerlach entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.


 


8.4 Soweit abweichende Vereinbarungen nicht getroffen sind, kann die Garten und Grundstückspflege Gerlach für die entstandenen Aufwendungen nach 8.2 und 8.3 die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB verlangen.


 


§ 9 Eigentumsvorbehalt


 


9.1 Die Garten und Grundstückspflege Gerlach behält sich das Eigentum an den von der Garten und Grundstückspflege Gerlach gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor.



 


§ 10 Salvatorische Klausel


 


10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.



 


§ 11 Widerrufsrecht


 


11.1 Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


 


11.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Garten und Grundstückspflege Gerlach (Sven Gerlach, Wolfgang-Borchert-Straße 67 , 06126 Halle, svengerlach1@freenet.de ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Der Auftraggeber kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


 


11.3 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


 


11.4 Folgen des Widerrufs:     


 


Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Garten und Grundstückspflege Gerlach dem Auftraggeber alle Zahlungen, die die Garten und Grundstückspflege Gerlach von dem Auftraggeber erhalten hat, einschließlich Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der Garten und Grundstückspflege Gerlach eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Garten und Grundstückspflege Gerlach dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat die Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen, so hat der Auftraggeber die bis dahin entstanden Kosten und Leistungen zu zahlen.


 


 


 


 


 


 


 


 


 


Muster Widerrufsformular


 


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.


 


An: Sven Gerlach , Wolfgang-Borchert-Straße 67 , 06126 Halle oder per Mail an: svengerlach1@freenet.de 


 


 


Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung


 


Bestellt am (*) /erhalten am (*)_________________________________________________________


 


 


Name des/der Verbraucher(s)__________________________________________________________


 


 


Anschrift des/der Verbaucher(s)________________________________________________________


 


 


(*) Unzutreffendes streichen.


 


 


 


 


 ____________________________________ Ort/Datum                                                                                                 


 


Unterschrift Auftraggeber